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Weiterhin kein Equal Pay bei Daimler: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg weicht Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts auf

Stuttgart/Berlin, 18. August 2026 – Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat heute in dem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützten Verfahren einer Abteilungsleiterin gegen Daimler auf gleiche Bezahlung entschieden, dass sie keinen Anspruch auf Gehaltsanpassung an ihren direkten Kollegen hat. Das LAG spricht weiterhin die Differenz zum Mediangehalt zu, weil es insoweit eine diskriminierende Minderbezahlung annimmt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zuvor im Oktober 2025 der Klage auf gleiche Bezahlung weitgehend stattgegeben. Das Gericht entschied explizit, dass sich die Abteilungsleiterin mit jedem direkten Kollegen vergleichen kann, der gleichwertige Arbeit macht. Für die Entscheidung in der Sache hatte das BAG an das LAG Baden-Württemberg zurückverwiesen. Als Rechtfertigung für den enormen Gehaltsunterschied zwischen der Klägerin und ihrem männlichen Kollegen lässt das LAG ausreichen, dass der Kollege während der Elternzeit der Klägerin mehr Erfahrung gesammelt habe. Zudem stellt das Gericht darauf ab, dass andere weibliche Abteilungsleiterinnen mehr verdienen als die Klägerin, und daher keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegen könne.

„Mit dieser Entscheidung weicht das LAG die klaren Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Paarvergleich auf und höhlt das Recht auf gleiche Bezahlung aus“, kritisiert GFF-Juristin und Legal Director Sarah Lincoln. „Der Arbeitgeber muss tragfähige Gründe vorweisen, die den Gehaltsunterschied zwischen der Klägerin und ihrem Kollegen erklären. Dass es bei Daimler – zum Glück – auch Frauen gibt, die nicht diskriminiert werden, ist dafür völlig irrelevant.“

Die von der GFF unterstützte Klägerin ist seit nahezu 30 Jahren bei der Daimler AG beschäftigt – 15 Jahre davon als Abteilungsleiterin. Seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit verdient die Klägerin deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene. Ein Entgeltsystem existiert bei Daimler auf Managementebene nicht – und damit auch keine transparenten Kriterien, wie sich Elternzeit und Teilzeit auf den Lohn auswirken.

„Zumindest die Tatsache, dass ich jahrelang beim Entgelt diskriminiert wurde, ist jetzt rechtskräftig festgestellt worden“, betont die Klägerin und ermutigt Frauen, weiter für faire Bezahlung zu kämpfen: „Der Weg zu gleichem Lohn ist steinig, aber: Jede Frau die fragt ‚Warum weniger?‘ macht den Weg für die nächste leichter.“

Das LAG hat die erneute Revision zum BAG nicht zugelassen. Die GFF wird nun die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.

Die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Durchsetzung von gleicher Bezahlung gerade auch politisch viel Gegenwind erhält: Die EU hat eine neue Richtlinie beschlossen, die Lohnlücken zwischen Männern und Frauen sichtbar machen und verhindern soll. Deutschland hätte diese Regeln bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, bislang ist hier jedoch nichts passiert.

Die GFF führt seit Jahren immer wieder Verfahren für die Durchsetzung von gleicher Bezahlung bis ans Bundesarbeitsgericht. Unter anderem konnte die GFF 2023 mit der ehemaligen Mitarbeiterin eines Metallunternehmens vor dem Bundesarbeitsgericht durchsetzen, dass gleiche Bezahlung nicht verhandelbar ist: Die höhere Lohnforderung eines Mannes ist kein Grund, der ungleiche Bezahlung rechtfertigt.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Maria Scharlau – Pressesprecherin
Tel. 01579/249 31 08
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