![Nahaufnahme einer Karte](https://freiheitsrechte.org/uploads/images/Faelle/Soziale-Teilhabe/_fullwidth_xs/Karte-envatoRawpixel.jpg)
Mit der Bezahlkarte an den Rand des Minimums
Eine Bezahlkarte, die restriktive Beschränkungen etwa im Bereich Bargeldabhebungen, Onlineeinkäufen und Überweisungen vorsieht, gefährdet das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schutzsuchender Menschen. Gemeinsam mit PRO ASYL gehen wir im Eilverfahren gegen die ersten Bezahlkartenregelungen vor und verzeichnen einen wegweisenden Erfolg vor dem Hamburger Sozialgericht.
Entscheidung erteilt restriktiver Bezahlkarteregelung eine Absage
Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger SocialCard. Der klagenden dreiköpfigen Familie, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg wohnt, stehen seit Einführung der Bezahlkarte pauschal 110 Euro zur Verfügung, die sie bisher von der Bezahlkarte abheben konnte. Mit diesem Betrag können die schwangere Antragstellerin, ihr Kleinkind und ihr Mann nicht die nötigen lebensnotwendigen Einkäufe tätigen, die Bargeld erfordern. Das Sozialgericht Hamburg erklärte diese Festsetzung für rechtswidrig. Das Gericht spricht der Familie zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu.
Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen.
Die GFF und PRO ASYL zielen derzeit mit mehreren Klagen darauf ab, die Einführung von restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte zu stoppen, weil sie Grundrechte von Geflüchteten verletzen.
Wegweisendes Urteil für weitere Verwaltungspraxis
Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von 50 Euro. Mit der Entscheidung des Sozialgerichts ist klar: das ist rechtswidrig. In der Verwaltungspraxis darf eine Festlegung der Bargeldobergrenze sich nicht ohne Prüfung des Einzelfalles am empfehlenden Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz orientieren.
Voller Grundrechtsschutz für Geflüchtete
Die Verfahren reihen sich in unseren Einsatz für menschenwürdige Lebensbedingungen für Geflüchtete ein. Regelungen, die Grundrechte von Betroffenen verletzten, um migrationspolitische Ziele zu erreichen, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
![Das Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte](https://freiheitsrechte.org/uploads/images/Foerdermitglieder-Banner/_fullwidth_xs/2020-09-12-gffgff_5jahre-_J5A4642_blau-copy.jpg)