Zum Inhalt springen
Containern ist keine Straftat Supermarkt von ElasticComputeFarm, lizensiert unter Pixabay License
Demokratie und Grundrechte
Art. 20a

Containern ist keine Straftat

Das Retten von Lebensmitteln aus Müllcontainern muss entkriminalisiert werden. Wir unterstützten die Verfassungsbeschwerde zweier Studentinnen, die wegen Diebstahls verurteilt wurden.

Die GFF unterstützte die Verfassungsbeschwerde gegen das Strafurteil zweier Studentinnen, die Lebensmittel aus Müllcontainern entnommen hatten. Genießbare Lebensmittel aus dem Müll zu retten, wirkt der Lebensmittelverschwendung entgegen. Dennoch wurden die Studentinnen des Diebstahls schuldig gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dieses Urteil am 18. August 2020, betonte in seiner Entscheidung allerdings, dass die Bundesregierung der Lebensmittelverschwendung gesetzlich Einhalt gebieten und damit Containern überflüssig machen kann. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass entsorgte Lebensmittel keinen strafrechtlichen Schutz verdienen. Nun ist die Politik am Zug und muss gegen Lebensmittelverschwendung aktiv werden
Boris Burghardt

Boris Burghardt

Vorstandsmitglied

"Strafrecht ist dazu da, sozialschädliches Verhalten zu ahnden. Wer verhindert, dass Lebensmittel verschwendet werden, tut nichts Verwerfliches."

Für die Entkriminalisierung des Containerns

Den zwei Studentinnen wird vorgeworfen, am 4. Juni 2018 Obst, Gemüse und Joghurt aus einem Müllcontainer der Firma Edeka entnommen zu haben. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach sie am 30. Januar 2019 des gemeinschaftlich begangenen Diebstahls schuldig und verwarnte sie. Das daraufhin angerufene Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte das Strafurteil am 2. Oktober 2019.

Für die Studentinnen ist das Containern ein bewusstes Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung. Die Studentinnen Caro und Franzi fordern daher ein gesetzliches Verbot der Lebensmittelverschwendung und eine Legalisierung des Containerns. 130.000 Unterschriften für diese Forderungen haben sie auf der Justizministerkonferenz überreicht.

"Wenn wir auch zukünftigen Generationen ein Leben auf unserem Planeten ermöglichen wollen, müssen wir aufhören, Unmengen an Lebensmitteln systematisch zu vernichten."
Caro und Franzi, Beschwerdeführerinnen

Strafrecht darf nur gegen sozialschädliches Verhalten eingesetzt werden

Da die Politik nicht handelte, wehrten sich die beiden Studentinnen gegen die Kriminalisierung ihres Engagements gegen Lebensmittelverschwendung. Vertreten von den Rechtsanwält*innen Max Malkus und Susanne Keller und unterstützt von der GFF reichten sie am 8. November 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafurteil aus den ersten zwei Instanzen ein. Das Bundesverfassungsgericht stellte den Nichtannahmebeschluss am 18. August 2020 zu. Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Bestrafung des Containers keine Grundrechtsverletzung. Der Gesetzgeber dürfe auch entsorgtes Eigentum mit den Mitteln des Strafrechts schützen.

Damit verkennt das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Grenzen des Strafrechts. Der Supermarkt hatte keinerlei Interesse mehr an diesen Lebensmitteln, sie waren für ihn völlig wertlos. Dieses Eigentum dennoch mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen, verstößt gegen den Grundsatz, dass das Strafrecht die Ultima Ratio des Rechtsstaats sein muss. Denn das Strafrecht greift besonders stark in die Rechte der Bürger*innen ein – etwa mit Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen aber auch durch die stigmatisierende Wirkung der Eintragung der Strafe ins Bundeszentralregister. Es ist daher auf Verhalten zu beschränken, das „in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben unerträglich […] ist“ (BVerfGE 88, (203, 258); 120 (224, 240)). Das gesellschaftliche Problem ist die Lebensmittelverschwendung durch die Supermärkte und nicht das Containern.

Protest - Gemeinsam für die Grundrechte

Freedom needs fighters

Gemeinsam für die Grundrechte vor Gericht

Grundrechte verteidigen.
Fördermitglied werden!