7 Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht
Deutschland braucht dringend ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Gemeinnützigkeitsrecht, um das demokratische Engagement zivilgesellschaftlicher Akteur*innen zu stärken und langfristig abzusichern. Um die akuten, rechtlichen Probleme zu beheben, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt. In ihm stellen wir die konkreten Maßnahmen dar, die als Soforthilfe für die politische und kritische Zivilgesellschaft unmittelbar umgesetzt werden sollten.
In unserem Policy Paper “7 Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht – Wie demokratisches Engagement und die Zivilgesellschaft mit rechtlichen Mitteln gestärkt werden können” präsentieren wir einen weitergehenden 7-Punkte-Plan. Dieser sollte in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden, um längerfristig ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Gemeinnützigkeitsrecht als Grundlage einer lebendigen Demokratie zu schaffen. Konkret schlagen wir dafür vor:
- Umstellung der Gemeinnützigkeitskriterien von einem abschließenden Zweckekatalog auf eine zukunftsfähige Generalklausel,
- institutionelle Stärkung der Zivilgesellschaft auf Gesetzgebungs- sowie Verwaltungsebene,
- praxisnahe Regeln für die Mittelverwendung und Rücklagenbildung,
- Streichung des – ohnehin durch zahlreiche Ausnahmen durchbrochenen – Unmittelbarkeitsgrundsatzes,
- Förderung der europäischen Integration im Gemeinnützigkeitsrecht und der europäischen wie globalen Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft,
- die Möglichkeit eines geregelten Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit, sowie
- faire Sanktionsregeln im Fall von Verstößen.
Auf unseren Vorschlägen aufbauende, konkrete Vorschriften sollten in einem inklusiven Prozess mit der vielfältigen Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Ein so modernisiertes Gemeinnützigkeitsrecht verhindert, dass die demokratische Beteiligung der Zivilgesellschaft wieder in ähnliche Schieflagen gerät, wie es derzeit der Fall ist. Es ist für neue gesellschaftliche Entwicklungen gewappnet und stärkt die Zivilgesellschaft dauerhaft.