Künstler*innenkollektiv Peng!: Verfassungsschutz muss Auskunftsrecht an NGO's erteilen
Wir kämpfen dafür, dass auch Vereine ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltend machen können und rechtlich abgesichert sind.
Ein Friedenspreis für die Waffenindustrie, eine fiktive Pressekonferenz von Vattenfall, auf der das Ende der Braunkohle verkündet wird und schließlich ein Verein, der „Verfassungsrechtler*innen mit Skrupeln“ beim Ausstieg helfen soll. Die Aktionen des Künstler*innenkollektivs Peng!, die sie selbst als „medienwirksame Wunderwaffen für radikale Botschaften“ bezeichnen, sollen provozieren – auch und gerade die Sicherheitsbehörden.
Eine kleine Anfrage des Berliner Linken-Abgeordneten Niklas Schrader zeigt, dass die Arbeit des Vereins von Behörden wahrgenommen wird. Die Anfrage ergab, dass das Landeskriminalamt Berlin nach einer Durchsuchung der Büroräume des Kollektivs die Ermittlungsergebnisse an die Extremismus- und Terrorismusabwehr weitergegeben hatte.
Um zu prüfen, ob auch der Verfassungsschutz Peng! bereits auf dem Radar hat, stellte das Kollektiv ein Auskunftsbegehren – ohne Erfolg. Der Verfassungsschutz lehnte die Anfrage mit der Begründung ab, dass eine Auskunft lediglich natürlichen Personen zustehe. Ein Verein ist rechtlich eine juristische Person.
Gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes haben wir gemeinsam im Januar Widerspruch eingelegt, auf den die Behörde jedoch nicht reagiert hat. Wenn sich die Rechtsauffassung des Bundesamts für Verfassungsschutz durchsetzt dürften Verfassungsschutzämter Vereine und Organisationen beobachten und deren Aktivitäten auswerten, ohne darüber Auskunft geben zu müssen. Das steht in scharfem Kontrast dazu, dass gerade bei Vereinen ja die dahinterstehenden Menschen aktiv werden. Eine im Juni gemeinsam mit Peng! eingereichte Untätigkeitsklage soll Vereinen mehr Rechtssicherheit geben.
Geheimdienste nutzen Schlupfloch, um Organisationen zu überwachen
Verfassungsschutzämtern ist es zwar rechtlich erlaubt, zivilgesellschaftliche Organisationen gezielt zu beobachten und deren Daten auszuwerten. Einen Auskunftsanspruch sollen Vereine laut der Argumentation des Verfassungsschutzes jedoch nicht haben. Damit fehlt ihnen der nötige Rechtschutz. Mit unserem Widerspruch argumentieren wir, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch auf juristische Personen angewendet werden kann und muss. Denn nur so erfüllt die Arbeit des Verfassungsschutzes die Mindestanforderungen an Transparenz und zivilgesellschaftliche Organisationen werden ausreichend rechtlich geschützt.
Ein fehlender Auskunftsanspruch bietet Geheimdiensten ein gefährliches Schlupfloch. Wenn Geheimdienste Organisationen unkontrolliert beobachten können, wird der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft eingeschränkt: Menschen werden nicht nur davon abgeschreckt, sich zur Ausübung ihrer Grundrechte zusammenzuschließen. Auch das finanzielle Überleben vieler Vereine hängt direkt von dem Urteil des Verfassungsschutzes ab. Denn der wird oftmals vor der Vergabe von Fördergeldern nach einer Einschätzung gefragt.
Mit unserem gemeinsamen Widerspruch kämpfen wir dafür, dass auch Vereine ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltend machen können und die Zivilgesellschaft rechtlich abgesichert ist. Sollte der Verfassungsschutz sich weiterhin weigern, die Daten über das Künstler*innenkollektiv herauszugeben, wird die GFF gemeinsam mit Peng! Klage erheben.
Freedom needs fighters
Gemeinsam für die Grundrechte vor Gericht