GFF-Klage in Karlsruhe mündlich verhandelt: Verfassungsrichter*innen sehen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz kritisch
Heute wird unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich verhandelt. Schon vor Ende des Verhandlungstages ist klar: Die Verfassungsrichter*innen sehen die aktuellen Befugnisse des Bayrischen Verfassungsschutzes kritisch. Besonders das Verschwimmen der Zuständigkeiten von Polizei und Geheimdiensten warf einige Fragen auf.
Zum Verlauf der Verhandlung sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender und Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte:
„Aus Sicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte läuft die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sehr gut. Wir haben auf der Seite der Richter*innen eine große Offenheit für die Kritik der GFF wahrgenommen. Das Gericht befragte die bayerische Landesregierung – z.B. bei der Wohnraumüberwachung – sehr detailliert. Offensichtlich hat das Gericht Zweifel daran, ob die Regelungen des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes die Anforderungen des Grundgesetzes an Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung und in andere betroffene Grundrechte erfüllen.
Es wird Zeit für eine verfassungsgerichtliche Klärung der Fragen: Was dürfen deutsche Inlandsgeheimdienste? Welche Maßstäbe gelten für die Transparenz und die Kontrolle ihrer Arbeit? Wir freuen uns, dass die von uns angestoßene Verfassungsbeschwerde hier Licht ins Dunkel bringen kann. Den eines ist klar: Auch wenn die Inlandsgeheimdienste als „Frühwarnsystem“ Gefahren für die Demokratie abwehren sollen – der Schutz der Privatsphäre und anderer Grundrechte gilt auch in ihrem Handlungsbereich.“
Weitere Informationen zur Klage finden Sie hier: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
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Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org, Tel. 030/549 08 10 55