Zum Inhalt springen

Staatstrojaner für Geheimdienste: GFF zieht wegen uferloser Befugnisse vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Berlin/Straßburg, 20. Januar 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen staatliches Hacking durch deutsche Geheimdienste erhoben. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im September 2025 eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das 2021 novellierte Artikel-10-Gesetz nicht zur Entscheidung angenommen hatte.

Die Novelle erlaubt es allen deutschen Geheimdiensten erstmals, sogenannte Staatstrojaner zu nutzen – ohne dass sie für deren Einsatz nennenswerte Voraussetzungen erfüllen müssen. Ziel der GFF-Beschwerde: Das Gericht soll feststellen, dass die Novelle des Artikel-10-Gesetzes das Recht auf Privatleben (Art. 8 EMRK) verletzt. Dieses Menschenrecht schließt auch das Fernmeldegeheimnis mit ein.

„Es funktioniert nicht, Geheimdienste erst aufzurüsten und dann sich selbst zu überlassen. Wer massenhaft überwachen kann, für den müssen besonders strenge Regeln gelten“, kommentiert Jürgen Bering, Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Wir ziehen nun nach Straßburg, um den Diensten endlich wieder wirksame Grenzen zu setzen.“

Das im Juli 2021 novellierte Artikel-10-Gesetz regelt, dass die 19 deutschen Geheimdienste von Bund und Ländern Staatstrojaner einsetzen dürfen: Dabei handelt es sich um Software, mit der sie unbemerkt digitale Endgeräte hacken können. Anschließend können die Dienste alle auf einem Gerät gespeicherten Daten auslesen und die gesamte Kommunikation mitverfolgen.

Staatstrojaner gefährden die Grundrechte auch deshalb, weil die Programme sich meist nur unter Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken installieren lassen. Damit haben staatliche Stellen ein Interesse daran, ihnen bekannte „Hintertüren“ offen zu lassen und deshalb geheim zu halten. So missachtet der Staat seine Schutzpflicht, ihm bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Geschieht das nicht, steigt aber für alle Nutzer*innen digitaler Endgeräte das Risiko, Ziel digitaler Attacken zu werden. Mit der SpywareShield-Initiative setzt sich die GFF unter anderem für ein sogenanntes Schwachstellenmanagement durch den Staat ein. Sicherheitslücken müssen geschlossen werden, um das Eindringen von Spyware zu verhindern.

Die GFF hatte mit mehreren Beschwerdeführenden im Juli 2022 Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Artikel-10-Gesetz erhoben, darunter Anwält*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen und IT-Expert*innen. Zuvor hatte die GFF bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes erhoben, die ebenfalls im Artikel-10-Gesetz geregelt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Verfassungsbeschwerde im November 2024 stattgegeben. Die GFF setzt sich seit ihrer Gründung gegen unverhältnismäßige Überwachung ein und hat dabei bereits mehrere wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts erstritten – etwa 2020 zum BND-Gesetz und 2023 gegen automatisierte Datenanalyse durch die Polizei.


Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/g-10

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55

Grundrechte verteidigen.