GFF-Gutachten “Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung”
Das sogenannte Corona-Notbremsegesetz ist hinsichtlich der Ausgangssperre verfassungsrechtlich unzulässig. Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold in unserem Auftrag. Nachdem die Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) unverändert beschlossen wurden, reichten wir am 24. April Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Ausgangssperre ist verfassungswidrig
Die Ausgangssperre des § 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG genügt nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und ist unverhältnismäßig, weil sie insbesondere nicht auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht. Sie verletzt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und das Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit, das Eigentumsgrundrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit.
Hier finden Sie das Gutachten “Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung” (20. April 2021, PDF)
- 30. November 2021: Nach Verfassungsbeschwerde der GFF: Bundesverfassungsgericht formuliert strenge Anforderungen an Ausgangssperren
- 11. Mai 2021: Covid-19-Krise: Menschenrechte als notwendiger Kompass für eine faire Pandemie-Politik
- 6. Mai 2021: Ausgangssperren bleiben vorerst in Kraft – GFF fordert grundrechtssensibles Gesamtpaket zur Corona-Bekämpfung
- 25. April 2021: GFF stellt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Ausgangssperren in der Corona-„Notbremse“ – unverhältnismäßige Einschränkung von Freiheitsrechten
- 20. April 2021: Geplante Ausgangssperre ist unverhältnismäßig – GFF prüft Antrag zum Bundesverfassungsgericht
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