Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht weist Bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen des Grundgesetzes
Berlin/Karlsruhe, 26. April 2022 – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab heute in weiten Teilen einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) eingereichten Klage gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) statt und fällte ein Grundsatzurteil. Die Karlsruher Richter*innen erklärten einen Großteil der Überwachungsbefugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes für verfassungswidrig.
Bijan Moini, Leiter des Legal Teams der GFF und Prozessbevollmächtigter, betont die weitreichende Bedeutung der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe:
Das Gericht entschied unter anderem, dass die Befugnis Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung zu ersuchen, nichtig ist. Weitere Überwachungsbefugnisse wurden für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Darüber hinaus stärkte es das Trennungsprinzip zwischen Verfassungsschutz und Polizei, indem es klare Schranken für den Informationsaustausch hochzieht.
Die bereits 2017 von der GFF angestoßene Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl von Regelungen des BayVSG wurde am 14. Dezember 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt. Die Verfassungsbeschwerde hat die GFF mit drei Klägern geführt, die alle Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) sind, einem Verein, der lange Zeit vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wurde. Die Verfassungsbeschwerde wurde von Prof. Dr. Matthias Bäcker verfasst und von der Stiftung Erneuerbare Freiheit finanziell unterstützt.
Das heute erstrittene Urteil ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 gegen das BND-Gesetz bereits der zweite große Erfolg der GFF gegen ein verfassungswidriges Überwachungsgesetz.
Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter: vsg-bayern/
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