GFF und epicenter.works klagen gegen massenhafte Speicherung von Fluggastdaten (PNR) in Europa
Die GFF und die österreichische NGO epicenter.works – Plattform Grundrechtspolitik gehen gemeinsam gegen die massenhafte Speicherung und intransparente Verarbeitung von Fluggastdaten vor. Wir klagen vor deutschen und österreichischen Gerichten gegen die sogenannte PNR-Richtlinie. Unser Ziel: Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Nach unseren Klagen hat das Amtsgericht Köln am 20. Januar 2020 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die PNR-Richtlinie Grundrechte verletzt. Nach Aufforderung des Gerichts legen wir dem EuGH in einer ausführlichen Stellungnahme zu diesem Vorlageverfahren dar, warum die Richtlinie aus unserer Sicht grundrechtswidrig ist.
Bereits im Mai 2020 legte auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden zwei unserer Verfahren dem EuGH vor – und lässt nicht nur die PNR-Richtlinie überprüfen, sondern auch das deutsche Umsetzungsgesetz.
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Fluglinien sind laut einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet, Daten über Flugpassagiere an nationale Polizeibehörden weiterzuleiten. Dort werden sie zentral gespeichert, von Algorithmen gefiltert und können von zahlreichen Behörden eingesehen werden. Dies kommt einer Massenüberwachung im europäischen Flugverkehr gleich.
Fluggastdaten, oder PNR für Passenger Name Record, sind Datensätze mit 20 Datenpunkten wie Namen, Geburtsdatum, Angaben zu Begleitpersonen und Zahlungsinformationen. Für jede*n Passagier*in wird pro Flug ein Datensatz angelegt. In Zusammenspiel mit Informationen zum Flug ergibt sich ein detailliertes Bild der Reise sowie der Person. Die Vorratsspeicherung von Fluggastdaten wurde in der EU mit der Richtlinie 2016/681 (PNR-Richtlinie) eingeführt, die die Mitglieder bis Mai 2018 in nationales Recht umsetzen mussten.
In Deutschland werden die Fluggastdaten seitdem an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet und dort mit Datenbanken z.B. zu gesuchten Personen abgeglichen. Das BKA wendet außerdem Algorithmen auf die Datensätze an, mit denen verdächtige Personen ermittelt werden sollen, gegen die bislang kein Verdacht vorliegt. Auch andere Polizeibehörden, Geheimdienste und Verfassungsschutz können auf die Fluggastdaten zugreifen, außerdem können sie mit EU-Ländern und sogar mit Drittstaaten ausgetauscht werden.
Potenziell diskriminierende Massenüberwachung
Diese Vorratsspeicherung von Fluggastdaten kommt mit Blick auf den heute viel genutzten Flugverkehr einer Massenüberwachung gleich. So werden laut Bundesverwaltungsamt allein in Deutschland jährlich circa 170 Millionen Fluggäste erwartet. Die zur Profilbildung genutzten automatisierten Entscheidungssysteme sind intransparent und potenziell diskriminierend – nämlich dann, wenn vermeintlich „neutrale“ Ergebnisse dazu führen, dass Personen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderer Merkmale als verdächtig eingestuft werden.
Außerdem ist nicht sicher, dass derartige Massenüberwachung überhaupt ein effizientes Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von terroristischen und anderen schweren Verbrechen ist. Vielmehr kann die schiere Menge an Daten die Analyse erschweren. Die Fluggastdatenspeicherung ist daher nicht nur ein tiefer Eingriff in unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz, sondern auch das falsche Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung.
Fluggastdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die Fluggastdatenspeicherung verletzt nach Auffassung der GFF unter anderem das in der Charta der Grundrechte der EU garantierte Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 7) und das Recht auf den Schutz persönlicher Daten (Art. 8). Bereits im Juli 2017 befand der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten ein ähnliche Form der Fluggastdatenspeicherung, wie sie in einem Abkommen der EU mit Kanada vorgesehen war, für grundrechtswidrig. Wir gehen deshalb davon aus, dass die deutschen und österreichischen Gerichte auch die PNR-Richtlinie dem EuGH vorlegen werden.
Die GFF bestreitet mit ihren Kläger*innen dabei zwei rechtliche Wege. Zum einen gehen wir verwaltungsrechtlich gegen das Bundeskriminalamt vor und verlangen die Nichtverarbeitung und Löschung der PNR. Auf unserem zivilrechtlichen Weg unterstützen wir Kläger*innen, die sich als Fluggäste dieser Überwachung ausgesetzt sehen. Einige von ihnen üben Berufe aus, die ein besonderes Maß an Vertraulichkeit erfordern. So klagen mit uns unter anderem die Journalistin und Aktivistin Kübra Gümüşay, die Datenschutz-Beauftragte von Schleswig-Holstein Marit Hansen und der Datenschutzaktivist Alexander Sander.
Das Verfassen der Klageschriften sowie die Vertretung vor Gericht übernimmt der Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger.
Wir danken dem Digital Freedom Fund für die Förderung dieses Projekts.
Hintergrundinformationen
- Ausführliche Informationen finden Sie auch auf unserer NoPNR-Kampagnenseite
- Aufzeichnung des Vortrags zu Fluggastdatenspeicherung und den Beschwerden dagegen von Bijan Moini auf dem 36C3 (30.12.2019)
- Klageschriften der deutschen Verfahren auf Deutsch
- Klageschriften der deutschen Verfahren auf Englisch
- Aktueller Schriftsatz im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden (19. Juli 2019)
- Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Verfahren 6 K 805-19.WI (13. Mai 2020)
- Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Verfahren 6 K 806-19.WI (15. Mai 2020)
- Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof zu den verbundenen Ersuchen um Vorabentscheidung C-148/20 bis C-150/20 Deutsche Lufthansa u.a. (26. August 2020)
- Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof zu den verbundenen Ersuchen um Vorabentscheidung C-215/20 und C-220/20 Bundesrepublik Deutschland u.a. (29. September 2020)
Pressemitteilungen
- Verwaltungsgericht Wiesbaden hat „erhebliche Zweifel“ an Rechtmäßigkeit der Fluggastdaten-Richtlinie (4. Juni 2020)
- Europäischer Gerichtshof entscheidet über Rasterfahndung am Himmel (20. Januar 2020)
- Massenüberwachung im Flugverkehr im Eilverfahren noch nicht gestoppt – GFF setzt auf das Verfahren in der Hauptsache (14. August 2019)
- GFF klagt gegen Massenenüberwachung im Flugverkehr (14. Mai 2019)
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