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Demokratie und Grundrechte
Art. 21

Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD

Im politischen Prozess besteht noch immer Unsicherheit, ob die AfD verboten werden kann. Wir wollen das jetzt in einem umfassenden Gutachten klären.

So viel ist klar: Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden. Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor.

Dass es in Deutschland eine Bandbreite an politischen Parteien mit ganz unterschiedlichen Ideen und Vorschlägen gibt, ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut und Ausdruck gelebter Demokratie. Es ist auch die Voraussetzung für eine echte Auswahl z.B. bei der anstehenden Bundestagswahl. Auch der gewollte Wettbewerb politischer Ideen hat jedoch im Grundgesetz festgelegte Grenzen: Parteien, die darauf ausgehen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig und können verboten werden.

Bisher fehlt rechtliche Klarheit

Seit langem mehren sich Stimmen, die in der Rhetorik, dem Programm und der Politik der AfD und ihrer Mitglieder eine Bedrohung für die Grundrechte aller Menschen und eine offene demokratische Gesellschaft sehen. Seit etwa einem Jahr wird viel darüber diskutiert, ob die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten werden könnte. Bemühungen im Bundestag um einen Verbotsantrag scheiterten. Ein Grund dafür ist, dass viele Abgeordnete unsicher waren, ob ein entsprechender Antrag Erfolg haben könnte.

In den vergangenen Monaten gab es bereits zahlreiche Expertisen zu dieser Frage: Gutachten, Stellungnahmen, publizistische Texte und Fachaufsätze. Hinzukamen zahlreiche Einschätzungen der Verfassungsschutzämter sowie eine wachsende Anzahl an Gerichtsentscheidungen. Allerdings hat noch keine Stelle alle Informationen zusammengeführt und mit der gebotenen Tiefe untersucht, ob die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Verfassungswidrigkeit und damit für ein Verbot vorliegen. Dadurch besteht die große Unsicherheit über eine für unsere Demokratie zentrale Frage bis heute fort.

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Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD

Ein rechtswissenschaftliches Fundament für die Verbotsdebatte

Wir wollen diese Diskussion auf eine neue, wissenschaftlich fundierte Grundlage stellen: Die Schwelle für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG liegt sehr hoch. Umso wichtiger ist es, diese Prüfung gewissenhaft, auf wissenschaftlich höchstem Niveau und mit bester verfassungsrechtlicher Expertise durchzuführen. Es gilt einerseits das Untersuchungsobjekt AfD vollständig zu erfassen und andererseits mit Blick auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts daraus tatsächlich und rechtlich tragfähige Schlüsse zu ziehen.

Das Ergebnis einer solchen Prüfung ist ein wichtiger Wegweiser für die öffentliche Diskussion. Es könnte aber auch andere Debatten prägen wie jene zu den zulässigen AfD-kritischen Tätigkeiten gemeinnütziger oder öffentlich geförderter Organisationen.

Für dieses ernsthafte und ergebnisoffene Gutachten brauchen wir Zeit und Ressourcen. Dafür wollen wir ein mehrköpfiges Team aus Jurist*innen und Rechtsextremismus-Expert*innen zusammenstellen, das sich über Monate ausschließlich dieser Fragestellung widmet. Das Ergebnis der Prüfung wird die GFF von unabhängigen Expert*innen begutachten lassen.

Die GFF hat umfangreiche Erfahrung mit strategischen Verfahren zum Schutz von Grundrechten, die sie insbesondere auch vor dem Bundesverfassungsgericht führt.

Artikel 21

Unterstützen Sie eine sorgfältige Prüfung!

Die Hürden für Parteiverbote sind aus gutem Grund extrem hoch.

Wir setzen die gebotene Sorgfalt ein – wenn Sie das unterstützen möchten, können Sie hier einen Beitrag für eine wehrhafte Demokratie leisten.

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