Berlin/Leipzig, 29.11.2022 – Das Bundesverwaltungsgericht entschied
heute, dass Menschen ohne gesicherten Aufenthalt nicht per Satzung von der
Mitwirkung am Leipziger Integrationsbeirat ausgeschlossen werden dürfen. Damit
gab das Gericht einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
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