Berlin, 26.04.2022 – Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil über die grundrechtliche Zulässigkeit von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie verkündet. Darin erklärt er, dass die Rechtsnorm mit dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit grundsätzlich vereinbar ist. Gleichzeitig